Von Mensch zu Mensch

Was können wir für Sie tun?

Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.

So geht Ihr letzter Wille in Erfüllung.

Neben der persönlichen Bestattungsvorsorge sind ein Testament und eine Vorsorgevollmacht ebenfalls wichtig.

Mit einem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Besitz im Todesfall geschehen soll.
Ein Notar kann Sie in Fragen der Erbschaftssteuer und in Formulierungsdetails beraten. Sicher hinterlegt wird das Dokument im Notariat oder beim Amtsgericht.

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person das Recht, einzelne oder alle Aufgaben in Ihrem Namen zu erledigen, für den Fall, dass Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Die Vollmacht ist möglichst mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, um auch gesundheitliche Fragen zu regeln. Dafür muss ein Notar rechtssicher feststellen, ob Sie als Vollmachtgeber bei der Beurkundung über Ihren freien Willen verfügen, also geschäftsfähig sind.